AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

Allgemeines/Geltungsbereich
1.1 Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegen stehende oder von unseren Verkaufsbedingungenabweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
1.2 Vereinbarungen zwischen uns und dem Käufer sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich von uns bestätigt wurden. Bei 1.3 Rahmenverträgen sind die Einzelabrufe von dem Schriftlichkeitsgebot befreit.
1.3 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
1.4 Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten im Sinne von §310 Abs. 1 BGB.

Vertragsschluss, Angebotsunterlagen
2.1 Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er durch schriftliche Auftragsbestätigung durch uns bestätigt ist.
2.2 Die Zusendung von Angeboten, Preislisten, Rundschreiben oder allgemeinen Offerten gelten nicht als verbindliche Angebote im Sinne des §145 BGB.
2.3 An Kostenanschlägen, Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

Preise/Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Werk“
3.2 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von Tarifabschlüssen oder Materialpreissteigerungen eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen
3.3 Der Kaufpreis ist netto, porto- und spesenfrei 50% bei Auftragsdatum und 50% bei Lieferung zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzögerungsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
3.4 Eine Verzinsung von Voraus- bzw. Abschlagszahlungen erfolgt nicht.
3.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener Gegenansprüche steht dem Käufer auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
3.6 Wechsel werden von uns nicht akzeptiert. Schecks werden nur erfüllungshalber hereingenommen. Eventuell hierfür anfallende Spesen und sonstige Gebühren hat der Käufer zu tragen.

Lieferung/Lieferzeit
4.1 Lieferungen ins In- und Ausland erfolgen gemäß Angaben auf jeweiliger Auftragsbestätigung, grundsätzlich jedoch ab Werk. Die Gefahr geht ab Werk auf den Käufer über.
4.2 Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Insbesondere Fälle höherer Gewalt haben wir nicht zu vertreten, diese entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung oder Leistung und geben außerdem das Recht, unsere Lieferung ohne Nachlieferfrist einzustellen.
4.3 Setzt uns der Käufer, nachdem wir bereits in Verzug geraten sind, einen angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten; Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadens stehen dem Käufer nur zu,
wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte; im übrigen ist die Schadensersatzhaftung auf 25% des eingetretenen Schadens begrenzt
4.4 Teillieferungen sind zulässig.
4.5 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
4.6 Treten Verschlechterungen in den Vermögensverhältnissen des Kunden ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit begründen, sind wir berechtigt die Lieferungen und Leistungen sofort einzustellen und dem Käufer eine Frist zur (Voraus-) Zahlung oder die Stellung von Sicherheiten zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Mängelgewährleistung
5.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
5.2 Wenn die gelieferte Ware gewährleistungspflichtige Mängel aufweist, sind wir nach unserer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
Verweigern wir die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, so kann der Käufer entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten oder Kaufpreis mindern.
5.3 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
5.4 Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte. Sie gilt ferner nicht, soweit wir eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware oder eine sonstige Garantie übernommen haben.
5.5 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden.
5.6 Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr ab Gefahrenübergang.

Gesamthaftung
6.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz, als in Ziff. 5 vorgesehen, ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, ausgeschlossen.
6.2 Diese Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertretungs- und Erfüllungsgehilfen.

Eigentumsvorbehalt
7.1 Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir zur Rücknahme der Ware und sofortigem Rücktritt berechtigt. Wir sind nach Rücknahme der Ware zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers, abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
7.2 Der Käufer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln, insbesondere die einschlägigen DIN-Normen zu beachten.
7.3 Die Verarbeitung oder Umbildung der Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird sie mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt das Gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferten Waren. Wird die Ware mit anderen, uns nicht
gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Ware zu den anderen vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass er uns anteilmäßig Miteigentum überträgt.
7.4 Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura- Endbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst
einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Sollten wir von dieser Befugnis Gebrauch machen, können wir verlangen, dass der Käufer uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern/Dritten die Abtretung mitteilt.
7.5 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

Gefahrübergang
8. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung „ab Werk“ vereinbart.

Gerichtsstand und Erfüllungsort/anwendbares Recht
9. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein. Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dieser Geschäftsbeziehung ist Lörrach.